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Nebenkostenübersicht für Kauf- und Mietverträge

Auszug aus dem Informationsblatt der Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) Bundesgesetzblatt Nr.98/1996 vom 28.6.1996


KAUFVERTRAG

 1.) Grunderwerbsteuer = 3,5 % des vereinbarten Verkaufspreises

2.) Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) = 1 % des vereinbarten Verkaufspreises

3.) Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren

4.) Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren länderweise unterschiedlich

5.) Vermittlungsprovision
Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten

Wert bis Euro 36.336,- (Ats 500.000,-) je 4 %
von Euro 36.336,- bis Euro 48.448,- (Ats 500.000,- bis Ats 666.666,-) je Euro 1453,-(Ats 20.000,-)
Wert ab Euro 48.448,- (Ats 666.666,--) je 3 %

zuzüglich 20 % Mwst.
 
 

MIETVERTRAG

1.) Vergebührung des Mietvertrages
(§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

2.) Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
 

3.) Vermittlungsprovision
Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art (alle Angaben zuzügl. 20% Mwst)

Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter

Vertragsdauer: Befristung 2-3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter

Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Vertragsdauer: weniger als 2 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit
2 Bruttomonatsmietzinse Ergänzung vom Mieter

4.) Vermittlungsprovision
Untermietverträge über einzelne Wohnräume

1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter

5.) Vermittlungsprovision
Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / mindestens 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter

Vertragsdauer: weniger als 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter

Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

 


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